Methanolhaltige Abfälle





Dazu gehören:
Alle Lösemittelgemische mit einem Methanolgehalt höher 3%
Nicht dazu gehören: halogenierte Lösemittel, wässrige Lösungen organischer Verbindungen und alle Lösemittelgemische mit einem Methanolgehalt kleiner 3%
Notiz: *Für Flammpunktbestimmungen bitte Proben (max. 20 ml) im ZSL abgeben.
Verpackung: für Flammpunkt* > 35°C 5-l und 10-l Kanister, transparent (KA005N; KA010N) für Flammpunkt* < 35°C 5-l Kanister, transparent (KA005N)
Heizwert: > 11000 kJ/Kg
Wassergehalt: < 50 %
Halogengehalt: < 2 %